iStockphoto – Schulungshandbuch für Fotografen

9.1 – Eigentumsfreigabe:

  • Die Anforderungen für eine Eigentumsfreigabe sind nicht so klar wie bei der Modellfreigabe. Es gibt kein umfassendes Recht, das die Bildrechte am Eigentum so verbindlich wie bei den Personenbildrechten regelt. Trotzdem gibt es gute Gründe für spezielle Bilder Eigentumsfreigaben einzuholen: (i) in Fällen, wo das Eigentum eindeutig dem Eigentümer zugeordnet werden kann und ihn ggf. belasten oder diffamieren könnte; (ii) in Fällen, wo die Abbildung fremden Eigentums ohne deren Einwilligung zu einem Verstoß führen könnte, etwa in Form einer Adaption oder eines Nachbaus dieses Eigentums. Wann immer das Eigentum eines anderen betreten wird, um unbemerkt eine Bild zu machen, liegt in der Regel ein Verstoß vor
  • iStock empfiehlt generell, eine Eigentumsfreigabe einzuholen, wenn das Eigentum als zum Eigentümer zugehörig erkannt werden kann - das sind nicht nur Häuser, es gilt im Grunde auch für Katzen, Autos und alle anderen persönlichen Gegenstände. Je eigenständiger diese Stücke sind, je eher sie also einem Besitzer bzw. Eigentümer zugeordnet werden können, umso größer ist die Notwendigkeit für eine Eigentumsfreigabe.
  • Die Eigentumsfreigabe muss von dem rechtmäßigen Eigentümer oder seinen Vertretern unterzeichnet werden. Die Formalitäten sind ansonsten die gleichen wie bei der Modellfreigabe.


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