PUMP AUDIO-CONTENT LIZENZVEREINBARUNG

Diese Vereinbarung enthält die Bestimmungen, nach denen Mitglieder und Kunden von iStockphoto® das Recht zur Nutzung von Audio-Content (wie im Folgenden definiert) erhalten, der von iStockphoto LP über die Website deutsch.istockphoto.com (die "Website") lizenziert wird. Diese Pump Audio-Content Lizenzvereinbarung (die "Vereinbarung") gilt neben den Nutzungsbedingungen für die Website und die Mitgliedschaftsvereinbarung, die zuvor von allen Personen eingegangen wurde, die Audio-Content von der Website herunterladen. Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und der Mitgliedschaftsvereinbarung sowie den Nutzungsbedingungen (welche beide durch Bezugnahme in diese Vereinbarung einbezogen sind) gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung.

1. Hintergrund der Vereinbarung

Dieses umfangreiche Dokument enthält viele wichtige Bestimmungen, die Ihre Rechte und Verpflichtungen betreffen. Wenn Sie am Ende dieser Vereinbarung das entsprechende Kontrollkästchen auswählen und "Ich stimme zu" eingeben oder auf sonstige Weise Ihre Zustimmung erteilen, akzeptieren Sie diese Vereinbarung für sich selbst oder stellvertretend für Ihren Arbeitgeber oder die natürliche oder juristische Person, die als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben ist, und erklären sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein. Wenn Sie dazu nicht berechtigt sind oder diese Bestimmungen nicht akzeptieren oder mit ihrer Geltung nicht einverstanden sind, dann akzeptieren Sie die Vereinbarung nicht und laden Sie keinen Audio-Content herunter.

2. Definitionen

Die nachfolgend aufgeführten Begriffe haben die jeweils beschriebene Bedeutung:

  1. "Audio Content" bezeichnet die Tonaufnahmen (die "Master") und die in den Mastern enthaltenen Musikkompositionen, einschließlich der Liedtexte (die "Kompositionen"), sowie jegliches Begleitmaterial, die von iStockphoto zur Lizenzierung angeboten werden und die vom Lizenznehmer zur Nutzung ausgewählt werden; die so ausgewählten Master und Kompositionen sowie jegliches Begleitmaterial werden hierin zusammenfassend als "Audio-Content" bezeichnet. Jede Bezugnahme auf den Audio-Content bezieht sich auf jeden einzelnen Teil des Audio-Contents sowie auf den Audio-Content als Ganzes.
  2. "Audioprodukte" bezeichnet alle ausschließlich den Audio-Content umfassenden Produkte in jeglichem derzeit bekannten oder künftig verwendeten Format oder Medium, insbesondere Compact Discs (CDs), Kassetten, Schallplatten und digitale Downloads.
  3. "Verstoß" bezeichnet jede Verletzung bzw. Nichteinhaltung einer Zusicherung, einer Garantie, eines einseitigen Versprechens oder einer gegenseitigen Abrede aus dieser Vereinbarung.
  4. "Ausstrahlung" bezeichnet die Aufführung, die Sendung, die Ausstrahlung, die Übertragung, das Streaming, die Ausstellung oder die Verbreitung von Kopien des synchronisierten Audio-Contents unter Zuhilfenahme von Medien, sowie die Veranlassung Dritter zur Vornahme oder Gestattung dieser Nutzungen.
  5. "Verwertungsgesellschaften" bezeichnet jegliche Gesellschaften für Aufführungs-, Vervielfältigungs- oder sonstige Rechte (z. B. ASCAP, BMI, SESAC, SOCAN, SACEM, MCPS, PRS, PPL, GEMA, GVL, SGAE, AIE), die für Musikverlage, Autoren, ausübende Künstler und sonstige Rechteinhaber Lizenzgebühren erheben und verwalten.
  6. "Kopieren" bezeichnet das Vervielfältigen oder anderweitige Herstellen von Kopien des Werks ausschließlich zum Zwecke seiner Ausstrahlung.
  7. "Bearbeiten" bezeichnet die Verwendung von weniger als einem gesamten Master durch den Lizenznehmer z. B. durch Bearbeiten, Loopen, Anreichern oder Modifizieren des Masters, soweit eine derartige Veränderung (i) den grundlegenden Charakter des verwendeten Teils des Masters nicht verändert und (ii) keine Rechte oder Ansprüche (einschließlich aus Urheberrecht) des Lizenznehmers in Bezug auf die als Ergebnis der Bearbeitung entstehende Aufnahme oder Komposition entstehen.
  8. "iStockphoto" oder "wir" oder "uns" bezeichnet iStockphoto LP, den Betreiber der Website;
  9. "Lizenznehmer" oder "Sie" bezeichnet den Erwerber einer Lizenz unter dieser Vereinbarung oder, falls Sie diese Vereinbarung stellvertretend für Ihren Arbeitgeber oder die natürliche oder juristische Person akzeptieren, die als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben ist, diesen Arbeitgeber oder Kontoinhaber und deren jeweilige verbundenen Unternehmen.
  10. "Medien" bezeichnet die am Ende dieser Vereinbarung in dem Abschnitt über "Medienbeschränkungen" beschriebenen Medien.
  11. "Einzelnutzung" bezeichnet jede einzelne der am Ende dieser Vereinbarung in dem Abschnitt über "Medienbeschränkungen" beschriebenen Nutzungen.
  12. "Synchronisieren" bezeichnet das Koppeln und/oder Synchronisieren, Arrangieren, Aufzeichnen, Neuaufzeichnen, Transkribieren, Modifizieren oder Bearbeiten des Audio-Contents im ausschließlichen zeitlichen Zusammenhang mit einer Einzelnutzung.
  13. "Synchronisierter Audio-Content" bezeichnet Audio-Content, der im ausschließlichen zeitlichen Zusammenhang mit einer Einzelnutzung gekoppelt und/oder synchronisiert, arrangiert, aufgezeichnet, neu aufgezeichnet, transkribiert, modifiziert oder bearbeitet wurde.
  14. "Werk" bezeichnet die Produktion bzw. das Programm, in der/dem der synchronisierte Audio-Conent verkörpert ist.

3. Lizenzgewährung und Beschränkungen.

  1. iStockphoto gewährt dem Lizenznehmer ein dauerhaftes, weltweites, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, den Audio-Content zu nutzen, zu bearbeiten, zu synchronisieren und den synchronisierten Audio-Content zu kopieren und auszustrahlen. Alle hierin eingeräumten Rechte können den Rechten von Verwertungsgesellschaften unterliegen.
  2. Die erlaubte Nutzung des Audio-Contents ist beschränkt auf die Einzelnutzung und die zugelassenen Medien und unterliegt jeglichen anderen, in den Lizenzbedingungen enthaltenen Beschränkungen.
  3. Der Lizenznehmer darf den synchronisierten Audio-Content als Teil des Werks zur Werbung bzw. Verkaufsförderung für das Werk verwenden, sofern der Audio-Content nicht von dem ursprünglichen Werk separiert wird. Jede Nutzung des Audio-Contents ohne das Werk erfordert eine gesonderte Lizenz.
  4. Nichts in dieser Vereinbarung ist dahingehend auszulegen, dass dem Lizenznehmer das Recht gewährt würde, Audioprodukte herzustellen, zu verbreiten oder zu verkaufen.
  5. Nichts in dieser Vereinbarung ist dahingehend auszulegen, dass dem Lizenznehmer das Recht gewährt würde, den Audio-Content als Titelsong für eine Sendung oder eine andere Produktion zu verwenden.
  6. Der Lizenznehmer darf den Audio-Content nicht auf eine Weise in Medien verfügbar machen, die dazu intendiert ist, anderen das Herunterladen oder Austauschen ausschließlich des Audio-Contents (z.B. im Wege des peer-to-peer Filesharings) oder das Extrahieren des Audio-Contents aus dem Werk zu ermöglichen oder dazu aufzufordern.
  7. Der Audio-Content darf nicht in Logos, Marken oder Dienstmarken eingebunden werden.
  8. Nichts in dieser Vereinbarung ist im Sinne einer Gestattung des Weiterverkaufs, der Lizenzierung, einer sonstigen Übertragung oder eines sonstigen Vertriebs des Audio-Contents auszulegen, soweit dies nicht als integraler Bestandteil des Werks erfolgt.
  9. Nichts in dieser Vereinbarung ist im Sinne einer Gestattung der vollständigen oder auszugsweisen Nutzung des Audio-Contents als Bestandteil eines neuen Werks der Musik auszulegen.
  10. Der Lizenznehmer darf den Audio-Content nicht in rechtswidriger Weise nutzen.

4. Gebühren.

Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass zusätzlich zu den iStockphoto Credits, die für das Herunterladen des Audio-Contents eingesetzt werden, bestimmte Arten der Nutzung des Audio-Contents gegebenenfalls zusätzliche Zahlungspflichten gegenüber Verwertungsgesellschaften auslösen und dass der Lizenznehmer für solche Zahlungen alleine verantwortlich ist.

5. Herkunftsangabe für Musikstücke.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, soweit technisch möglich und branchenüblich darstellbar, eine Herkunftsangabe wie folgt vorzunehmen: " [Name des Künstlers]/[ggf. Name der Sammlung]/iStockphoto" bzw. in einer anderen von iStockphoto vorgegebenen Form.

6. Zahlungen an Verwertungsgesellschaften.

Nichts in dieser Vereinbarung ist als Verzicht auf Gebühren auszulegen, die infolge der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Nutzung des Audio-Contents an eine Verwertungsgesellschaft oder aufgrund von Tarifverträgen oder sonstigen kollektivrechtlichen Bestimmungen zu zahlen sind. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, entsprechende Meldungen (einschließlich so genannter Cuesheets) an alle relevanten Verwertungsgesellschaften in jedem Teil der Welt abzugeben, in dem eine Ausstrahlung oder Reproduktion des Werks erfolgen soll, und Dritte, die Rechte an dem Werk erwerben, zur Abgabe solcher Meldungen aufzufordern. Der Lizenznehmer verpflichtet sich außerdem, im Rahmen von branchenüblichen Standards die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um solchen Verwertungsgesellschaften die Überwachung und Verwaltung der Ansprüche auf Aufführungs- und Vervielfältigungsgebühren zu ermöglichen, die den Inhabern der Urheberrechte an dem im Werk verkörperten Audio-Content zustehen.

7. Zusicherungen und Garantien.

  1. iStockphoto sichert Folgendes zu: (i) iStockphoto verfügt über alle nötigen Rechte und Befugnisse, um diesen Vertrag einzugehen und durchzuführen. (ii) Der Audio-Content weist für die Dauer von dreißig (30) Tagen ab seiner Bereitstellung keine Fehler an Material und Verarbeitung auf (bei Verletzung dieser Zusicherung hat der Lizenznehmer nur Anspruch auf Austausch des Audio-Contents). (iii) Die Nutzung des Audio-Contents durch den Lizenznehmer in seiner ursprünglichen Form und im Einklang mit dieser Vereinbarung verletzt keine Rechte Dritter, einschließlich Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte (rights of privacy and publicity).
  2. Der Lizenznehmer sichert Folgendes zu: (i) Der Lizenznehmer verfügt über alle nötigen Rechte und Befugnisse, um diesen Vertrag einzugehen und durchzuführen. (ii) Bei Lizenzierung des Audio-Contents für einen Dritten ist der Lizenznehmer autorisiert, stellvertretend für diesen Dritten zu handeln und diese Vereinbarung mit bindender Wirkung für den Dritten abzuschließen. Der Lizenznehmer haftet für jegliche Nichteinhaltung dieser Vereinbarung durch den Dritten.

8. Haftungsfreistellung.

  1. Sofern der bereitgestellte Audio-Content ausschließlich gemäß dieser Vereinbarung genutzt wird und der Lizenznehmer diese Vereinbarung auch nicht auf andere Weise verletzt, verteidigt, entschädigt und stellt iStockphoto den Lizenznehmer, dessen Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften, die in ihrem gemeinsamen Besitz befindlichen oder gemeinsam kontrollierten Gesellschaften sowie ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter in Bezug auf jedwede Schäden (mit Ausnahme von Schadensersatz mit Strafcharakter (punitive damages), der nicht unmittelbar Handlungen von iStockphoto zuzurechnen ist), Verbindlichkeiten und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren sowie genehmigter und bewilligter Kosten) frei, die aus oder im Zusammenhang mit anhängigen oder angedrohten Gerichtsverfahren, Forderungen und Maßnahmen der Rechtsverfolgung entstehen, die darauf gestützt werden, dass iStockphoto die oben genannten Zusicherungen nicht eingehalten habe; zugleich ist dies der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Lizenznehmers für alle vorgeblichen oder tatsächlichen Verstöße gegen oben gegebene Zusicherungen. Vorstehende Regelung regelt die Entschädigungspflicht von iStockphoto gemäß dieser Vereinbarung vollständig und abschließend.
  2. Der Lizenznehmer verteidigt, entschädigt und stellt iStockphoto, dessen Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften, die in ihrem gemeinsamen Besitz befindlichen oder gemeinsam kontrollierten Gesellschaften sowie ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter in Bezug auf jedwede Haftung für Schäden (mit Ausnahme von Schadensersatz mit Strafcharakter (punitive damages), der nicht unmittelbar Handlungen des Lizenznehmers zuzurechnen ist), Verbindlichkeiten und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren sowie zulässiger und bewilligter Kosten) aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter bezüglich (i) der Nutzung von Audio-Content durch den Lizenznehmer unter Abweichung von dieser Vereinbarung oder (ii) aus jeglicher anderen wie auch immer gearteten tatsächlichen oder vorgeblichen Verletzung dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer frei.
  3. Die Partei, die gemäß diesem Abschnitt eine Haftungsfreistellung begehrt, muss die andere Partei umgehend über derartige Ansprüche in Kenntnis setzen. Die zur Haftungsfreistellung verpflichtete Partei hat das Recht, die Abwicklung, vergleichsweise Beilegung und Verteidigung gegen jeden Anspruch oder Rechtsstreitigkeit selbst zu übernehmen, wobei die zur Haftungsfreistellung berechtigte Partei zur Zusammenarbeit bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten verpflichtet bleibt. Die zur Haftungsfreistellung berechtigte Partei kann sich auf eigene Kosten durch einen von ihr gewählten Rechtsbeistand am Rechtsstreit beteiligen. Die zur Haftungsfreistellung verpflichtete Partei ist nicht für Gerichts- und Anwaltsgebühren sowie sonstige Kosten haftbar, die vor Inkenntnissetzung durch die andere Partei über die Ansprüche, in Bezug auf die eine Haftungsfreistellung verlangt wird, entstanden sind.

9. Haftungsbeschränkung.

SOWEIT NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG VERMERKT, ÜBERNIMMT ISTOCKPHOTO KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DEN AUDIO-CONTENT UND DIE ÜBERMITTLUNGSSYSTEME; DIES GILT AUCH FÜR ALLE GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE MARKTGÄNGIGKEIT UND DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. ISTOCKPHOTO KANN NICHT VOM LIZENZNEHMER ODER VON ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN FÜR SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER (PUNITIVE DAMAGES), ATYPISCHE SCHÄDEN, MITTELBARE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN ODER SONSTIGE SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE HAFTBAR GEMACHT WERDEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, SELBST WENN ISTOCKPHOTO VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN, KOSTEN ODER VERLUSTE IN KENNTNIS GESETZT WURDE. EINIGE GERICHTSBARKEITEN VERBIETEN DEN AUSSCHLUSS BZW. DIE EINSCHRÄNKUNG DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG BZW. HAFTUNG FÜR BESTIMMTE ARTEN VON SCHÄDEN.

10. Vertragsverstöße und Kündigung.

Bei einem Verstoß durch den Lizenznehmer ist iStockphoto nach eigenem Ermessen berechtigt, diese Vereinbarung zu kündigen und alle darin erteilten Lizenzen zu widerrufen. Ein solcher Widerruf wird mit Mitteilung an den Lizenznehmer sofort wirksam; der Lizenznehmer ist damit verpflichtet, sofort (i) die Nutzung des Audio-Contents in jeglichen Medien und auf jegliche Weise einzustellen sowie (ii) alle Kopien des Audio-Contents zu zerstören bzw. zu löschen.

11. Vorbehalt von Rechten.

Alle Rechte, die iStockphoto dem Lizenznehmer nicht im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt, einschließlich aller Rechte an allen Werbematerialien oder anderen Gegenständen, die iStockphoto zustehen oder von iStockphoto kontrolliert werden, verbleiben bei iStockphoto. Soweit nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung anders geregelt, ist nichts in dieser Vereinbarung dahingehend auszulegen, dass Eigentum oder Rechte (Urheberrechte eingeschlossen) in Bezug auf den Audio-Content an den Lizenznehmer übertragen würden.

12. Sonstige Bestimmungen.

  1. Hiermit bestätigen Sie ausdrücklich, dass Sie sowohl die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung als auch die Bedingungen der Vereinbarung zur Mitgliedschaft und unsere Nutzungsbedingungen sowie alle weiteren Vereinbarungen gelesen haben, die durch Bezugnahme Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung geworden sind, und stimmen zu, dass Sie durch diese soweit gebunden sind, wie sie Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung geworden sind.
  2. Diese Vereinbarung gilt ausschließlich für Sie und darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens iStockphoto nicht von Ihnen auf andere übertragen werden. iStockphoto hingegen ist berechtigt, diese Vereinbarung ohne Ihre Zustimmung auf eine andere Partei zu übertragen, sofern diese Partei zustimmt, an die Bestimmungen der Vereinbarung gebunden zu sein
  3. Unberechtigte Verwendung: Jede Verwendung von Audio-Content auf eine Weise, die durch diese Vereinbarung nicht ausdrücklich genehmigt ist oder durch die diese Vereinbarung verletzt wird, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und berechtigt iStockphoto zur Wahrnehmung aller weltweit gemäß Urheberrechtsgesetzen anwendbaren Rechte und Rechtsmittel. Zusätzlich zu anderen iStockphoto gemäß dieser Vereinbarung zustehenden Rechtsbehelfen und derer unbeschadet behält sich iStockphoto das Recht vor, eine Gebühr bis zur fünffachen (5x) Standard-Lizenzgebühr für die unberechtigte Verwendung des Audio-Contents zu erheben, und der Lizenznehmer erklärt sich einverstanden, diese Gebühr zu entrichten. Sie stimmen zu, dass der oben genannte Betrag eine faire Einschätzung des voraussichtlichen Verlusts darstellt, den iStockphoto im Falle einer durch Sie vorgenommenen unberechtigten Nutzung des Audio-Contents oder einer Nutzung des Audio-Contents unter Verstoß gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung erleiden würde, und dass er nicht als eine Strafe intendiert oder zu interpretieren ist.
  4. Buchprüfung/Einhaltungsbescheinigung: iStockphoto kann nach angemessener Vorankündigung und eigenem Ermessen die Aufzeichnungen des Lizenznehmers, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und der Nutzung des Audio-Contents stehen, entweder durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte prüfen lassen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung festzustellen. Wenn iStockphoto vernünftigerweise zu der Auffassung gelangt, dass Lizenzmaterial auf eine nicht unter dieser Vereinbarung lizenzierte Weise verwendet wird, hat der Lizenznehmer nach Aufforderung durch iStockphoto eine durch einen leitenden Angestellten des Lizenznehmers unterfertigte Bescheinigung über die Einhaltung dieser Vereinbarung in einer von iStockphoto zu genehmigenden Form an iStockphoto zu übergeben.
  5. Steuern. Sie verpflichten sich, alle Umsatzsteuern, Verbrauchssteuern, Mehrwertsteuern und Abgaben zu zahlen und für diese verantwortlich zu sein, die in einem beliebigen Land als Folge der Ihnen erteilten Lizenz oder Ihrer vereinbarungsgemäßen Nutzung des Audio-Contents zu zahlen sind.
  6. Entzug von Lizenzmaterial: Sobald der Lizenznehmer von iStockphoto benachrichtigt wird oder es zu seiner Kenntnis gelangt, dass der Audio-Content Gegenstand einer angedrohten oder anhängigen Klage wegen Rechtsverletzung, Verstoßes gegen Rechte Dritter oder eines anderes Anspruchs ist, für die iStockphoto haftbar gemacht werden könnte, oder wenn iStockphoto den Audio-Content aus triftigem Grund zurückzieht, entfernt der Lizenznehmer den Audio-Content physisch aus seinen Räumlichkeiten sowie von seinen Computersystemen und (elektronischen und physischen) Speichermedien und stellt nach Möglichkeit jede weitere Verwendung auf eigene Kosten ein. iStockphoto muss dem Lizenznehmer vergleichbares Material ("vergleichbar" wird von iStockphoto nach eigenem angemessenen kommerziellen Ermessen definiert) kostenlos, jedoch vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, zur Verfügung stellen.
  7. Maßgebendes Recht: Dieser Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht dem Recht der Provinz Alberta, Canada mit Ausnahme der kollisionsrechtlichen Normen. Alle Streitigkeiten, die diesen Vertrag oder seine Durchsetzbarkeit betreffen, werden durch bindende Schlichtung in Alberta, Canada, entschieden. Die Schlichtung wird in englischer Sprache nach den Schlichtungsregeln der Internationalen Handelskammer (Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce) durch einen nach diesen Regeln bestimmten Einzelschlichter durchgeführt. Dieser Vertrag unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG). Dessen ungeachtet ist iStockphoto berechtigt, rechtliche Maßnahmen bei zuständigen staatlichen Gerichten einzuleiten, um gegen den Lizenznehmer Unterlassung oder andere Abhilfe zu erwirken, wenn nach Meinung von iStockphoto eine solche Maßnahme nötig oder wünschenswert ist.
  8. Mitteilungen. Sie erklären sich damit einverstanden, jede erforderliche Mitteilung oder Erklärung per eingeschriebenem Brief oder Übernachtkurier mit Zustellungsbescheinigung an der Adresse oder Kontaktinformation entgegenzunehmen, die Sie uns im Zeitpunkt des Herunterladens des Audio-Contents bekannt gegeben haben bzw. an einer anderen Adresse, deren Verwendung Sie uns von Zeit zu Zeit schriftlich gestattet haben. Sofern Sie Fragen zu dieser Vereinbarung haben, wenden Sie sich bitte an help@istockphoto.com.
  9. Teilnichtigkeit. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleibt die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Eine solche Regelung soll nur insoweit abgeändert werden, als dies für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich ist.
  10. Verzicht. Keine Handlung einer der Parteien außer einer ausdrücklichen schriftlichen Verzichtserklärung kann als Verzicht auf irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung verstanden werden. Die verzögerte Wahrnehmung von Rechten oder Rechtsmitteln durch eine Partei gilt nicht als Verzicht auf solche Rechte oder Rechtsmittel, und eine einmal oder nur teilweise erfolgte teilweise Wahrnehmung solcher Rechte oder Rechtsmittel durch eine Partei schließt nicht die weitere oder weiter gehende Wahrnehmung dieses Rechts oder Rechtsmittels aus. Ein einmaliger Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel stellt kein Hindernis und keinen Verzicht bezüglich der Geltendmachung von Rechten oder Rechtsmitteln bei anderer Gelegenheit dar.

SIE BESTÄTIGEN, DASS SIE DIESEN VERTRAG GELESEN, IHN VERSTANDEN HABEN UND GELEGENHEIT HATTEN, UNABHÄNGIGEN RECHTLICHEN RAT EINZUHOLEN, BEVOR SIE DIESEM VERTRAG ZUGESTIMMT HABEN. UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER VERPFLICHTUNG VON ISTOCKPHOTO, DEN CONTENT ZU VERFÜGUNG ZU STELLEN, VERPFLICHTEN SIE SICH, DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES ZU BEACHTEN. SIE BESTÄTIGEN DES WEITEREN, DASS DIES DIE VOLLSTÄNDIGE UND AUSSCHLIESSLICHE ANGABE DES VERTRAGES ZWISCHEN IHNEN UND ISTOCKPHOTO DARSTELLT, DIE JEDWEDEN VORSCHLAG ODER VORHERIGE MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG UND JEDWEDE SONSTIGE KOMMUNIKATION ZWISCHEN IHNEN UND ISTOCKPHOTO BEZÜGLICH DES GEGENSTANDS DIESES VERTRAGES AUFHEBT.


Medienbeschränkungen

VERSION FÜR ALLE MEDIEN:

"Medien" bezeichnet sämtliche derzeit bekannten oder künftig verwendeten Medien.

"Einzelnutzung" bezeichnet unabhängig von der Häufigkeit, in der das Werk genutzt oder ausgestrahlt wird, entweder (i) einen einzigen Filmbeitrag, (ii) eine einzige Episode einer TV- oder webbasierten Show oder Dokumentation, (iii) ein einziges Unternehmensvideo oder eine einzige vergleichbare Unternehmensproduktion, (iv) einen einzigen Werbespot oder Promotionbeitrag in Radio, Web oder Fernsehen, (v) einen einzigen Podcast oder (vi) eine Hintergrundmusik für eine einzige Website.


REINE WEB-VERSION

"Medien" bezeichnet ausschließlich das Internet und schließt keine weiteren Medien ein, gleich ob derzeit bekannt oder künftig verwendet.

"Einzelnutzung" bezeichnet unabhängig von der Häufigkeit, in der das Werk genutzt oder ausgestrahlt wird, entweder (i) einen einzigen Filmbeitrag, (ii) eine einzige Episode einer Show oder Dokumentation, (iii) einen einzigen Werbespot oder Promotionbeitrag, (iv) einen einzigen Podcast oder (vi) eine Hintergrundmusik für eine einzige Website.

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