iStockphoto - Schulungshandbuch für Archivgrafiken
8.4 - Eigentumsfreigabe
Die Bedingungen für eine Eigentumsfreigabe sind nicht ganz so eindeutig wie die bei einer Modellfreigabe, weil das Recht des Privateigentums nicht ganz so klar geregelt ist wie das für Personen. Trotzdem gibt es zwei gute Gründe, immer auch eine Eigentumsfreigabe einzuholen:
- weil eine Person immer auch mit dem eventuell gezeigten Eigentum assoziiert wird (z. B. dann, wenn das Eigentum in einer Weise dargestellt wird, die die Person diffamiert)
- weil eine Nutzung ohne Zustimmung eventuell zu einer Umsetzung führen kann, die eine Verletzung des Eigentumsrechtes darstellt.
Also: Wenn Sie auf einem privaten Gelände das Eigentum fotografieren, kann die Nutzung dieser Bilder immer zu Eigentumsverletzungen führen.
iStock empfiehlt generell die Einholung einer Eigentumsfreigabe, wenn immer identifizierbares Eigentum enthalten ist. Das gilt nicht nur für Häuser, sondern auch für Haustiere, Autos, Kunstwerke und anderes persönliches Eigentum. Je erkennbarer und eigenständiger ein Eigentum im Bild erscheint (und umso stärker damit Eigentumsrechte tangiert werden), umso dringender wird die Notwendigkeit für eine Eigentumsfreigabe.
Die Eigentumsfreigabe muss von dem tatsächlichen Eigentümer oder Benutzer unterschrieben werden, ggf. auch von einem beauftragten Agenten bzw. Makler. Dabei gelten fast alle Formalitäten wie bei der Modellfreigabe.
Hinweis: iStock akzeptiert keine online entwickelten bzw. digital unterschriebenen Eigentumsfreigaben. Dies beinhaltet auch die Nutzung von Typo-Unterschriften, E-Signaturen oder gescannte Unterschriften, die dann in die Modellfreigabe kopiert werden.
Hier klicken, um die Eigentumsfreigabe herunterzuladen.

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