iStockphoto - Schulungshandbuch für Archivgrafiken

5.4 - Schriften und Dingbats

Textelemente im Rahmen Ihrer Grafiken zu nutzen ist durchaus möglich; ob es zugelassen wird oder nicht liegt im jeweiligen Motiv begründet. Wenn Textelemente der Hauptbestandteil eines Bilds sind, wird es als "abgeleitetes" Bild nicht genehmigt.

Bitte berücksichtigen Sie immer, dass Schriften und Dingbats durch Urheberrecht geschützt sind. Sie sollten also immer im Hinterkopf behalten, dass Sie damit eventuell das Urheberrecht von Schriftenentwicklern verletzen. Wenn Grafiken deutlich erkennbare, im Vordergrund stehende Schriften beinhalten, werden sie nicht zugelassen.

Wenn Sie eine Schrift als weniger wichtiges Element in Ihre Grafik integrieren, sollten Sie diese Schrift vor dem Upload immer in Zeichenwege umwandeln. Nicht jeder hat diese Schrift dann auf dem Rechner geladen. Wenn Sie das nicht tun, wird die nicht existierende Schrift durch die Systemschrift ersetzt. Uploads, die nicht in Zeichenwege umgewandelte Schriften beinhalten, werden abgelehnt.

Richtig:

  • Nutzen Sie Schriften immer nur als unterstützende Elemente, falls überhaupt notwendig
  • Bitte alle Schriften immer in Zeichenwege umwandeln.

Falsch:

  • Schriften oder Dingbats als Archivdatei verkaufen, wenn Sie nicht der Urheber sind
  • Texte bzw. Schriften als Hauptelemente der Grafik nutzen
  • Unkonvertierte Textfelder in der Grafik belassen

Beispiel eines unkonvertierten Textes und seiner Umsetzung mit einer Systemschrift:

Unconverted Fonts


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