Die Bedingungen für eine Eigentumsfreigabe sind nicht ganz so eindeutig wie die bei einer Modellfreigabe, weil das Recht des Privateigentums nicht ganz so klar geregelt ist wie das für Personen. Trotzdem gibt es drei gute Gründe, immer auch eine Eigentumsfreigabe einzuholen:
Also: Wenn Sie auf einem privaten Gelände das Eigentum fotografieren, kann die Nutzung dieser Bilder immer zu Eigentumsverletzungen führen.
iStock empfiehlt generell die Einholung einer Eigentumsfreigabe, wann immer identifizierbares Eigentum enthalten ist. Das gilt nicht nur für Häuser, sondern auch für Haustiere, Autos, Kunstwerke und anderes persönliches Eigentum. Je erkennbarer und eigenständiger ein Eigentum im Bild erscheint (und umso stärker damit Eigentumsrechte tangiert werden), umso dringender wird die Notwendigkeit für eine Eigentumsfreigabe.
Die Eigentumsfreigabe muss von den tatsächlichen Eigentümern oder Benutzern unterschrieben werden, ggf. auch von einem beauftragten Agenten bzw. Makler. Dabei gelten fast alle Formalitäten wie bei der Modellfreigabe.
Hinweis: iStock akzeptiert keine digital erstellten/unterschriebenen Modellfreigaben (das gilt auch für die Nutzung von Handschrift-Fonts, E-Signaturen sowie gescannte Unterschriften, die dann in die Modellfreigabe kopiert werden).