iStock – Handbuch für Audio-Dateien

7.2 Rechtliche Voraussetzungen: Urheberrechte, Marken & Gesellschaft für Aufführungsrechte

iStock unternimmt sämtliche Vorkehrungen zur Einhaltung des internationalen Urheberrechtsgesetzes und anderer anwendbarer Gesetze, und die Hauptzuständigkeit liegt bei den kanadischen Gerichten.

http://laws.justice.gc.ca/en/C-42/index.html

Das Hochladen von Audiomaterial anderer Personen ist streng verboten und stellt eine Verletzung der iStock-Mitgliedschaftsvereinbarung, der Bereitstellungsvereinbarung für Tonkünstler und anwendbarer Gesetze dar. Sie müssen der Inhaber des Urheberrechts (Originalkünstler) der Texte, der Musikkomposition, der Darbietung oder der Tonaufnahme sein, damit Sie Arbeiten hochladen dürfen. Wenn Sie eine Arbeit nicht geschrieben, dargeboten oder ursprünglich aufgenommen haben, dürfen Sie sie nicht senden. Wenn Sie den Text und die Musik geschrieben, diese aber nicht dargeboten oder aufgenommen haben, benötigen Sie eine unterschriebene Rechteabtretung für Sie, die Künstler und die Hersteller der Tonaufnahme.

Wenn Sie zuvor Rechte an einer Arbeit an Gesellschaften für Aufführungs- oder Reproduktionsrechte, wie SOCAN, ASCAP, BMI, SESAC, GEMA, PRS usw., ein Aufnahmestudio oder eine Schallplattenfirma erteilt haben, können Sie diese nicht hochladen, auch wenn Sie die Arbeit selbst geschrieben, dargeboten und/oder aufgenommen haben. Niemand liest gerne rechtliche Vereinbarungen, sehen Sie sich diese aber bitte trotzdem an. Wenn Sie nicht alle, sondern nur einen Teil der Rechte an Ihrer Arbeit aufgegeben haben, können Sie diese ebenfalls nicht hochladen. Wenn Sie beispielsweise ein Mitglied von ASCAP sind, sind Sie möglicherweise dazu berechtigt, Ihre Arbeiten direkt zu lizenzieren, Sie dürfen die Arbeiten aber nicht auf iStock hochladen.

Das Hochladen folgender Inhalte ist streng verboten und kann abhängig von der Schwere des Vergehens zur Einleitung rechtlicher Schritte und Beendigung Ihrer Mitgliedschaft führen:

  • Eine Tonaufnahme von einer Tonaufnahme. Wenn Sie im Keller Ihrer Eltern oder anderswo eine alte Schallplatte finden, dürfen Sie diese nicht digital aufnehmen und bei uns hochladen.
  • Eine Tonaufnahme, die Sie bei einem Konzert oder Festival erstellt haben.
  • Eine Tonaufnahme, die Sie im Internet gefunden oder heruntergeladen haben.

Gestohlene Texte und Musikkompositionen - Sie haben im Radio, Fernsehen oder auf einer CD eines Freundes eine Melodie gehört, die Ihnen gefällt? Freuen Sie sich an der Melodie, aber erstellen Sie Ihr eigenes Material. iStock akzeptiert kein Material, das anderen gehört oder Arbeiten anderer zu sehr ähnelt. Das bedeutet, dass Sie die Arbeit anderer nicht ganz oder teilweise verwenden dürfen, selbst wenn dies bei dieser Musikrichtung üblich ist. So werden beispielsweise beim Hip-Hop und beim Rap manchmal Audioauszüge von Arbeiten anderer verwendet, um „neue“ Lieder zu erstellen. Hierbei handelt es sich nicht um akzeptable Inhalte für das Hochladen auf iStock, und sie werden deshalb abgelehnt. Sie dürfen keine Cover-Version eines beliebten Lieds erstellen und als Ihre eigene Arbeit ausgeben. Sie dürfen jedoch frei verfügbare Musik, etwa von Bach oder Mozart, darbieten und aufnehmen. Dagegen dürfen Sie keine frei verfügbare Musik, die zuvor aufgenommen wurde, oder ein klassisches Lied, das Sie im Radio oder über ein anderes Medium gehört haben, und die von einem anderen Künstler dargeboten werden, in Ihren Audiodateien für iStock verwenden.

Marken oder Werbesprüche - Dateien mit Werbesprüchen oder Markenhinweisen werden nicht akzeptiert. Wenn Sie beispielsweise ein Lied über LKWs oder Autos senden möchten, verwenden Sie allgemeine Begriffe anstelle von Markenbezeichnungen, wie F-150®, Volvo®usw.…

Fertige Schleifen und Lieder - Im Handel werden viele Schleifen und Lieder angeboten, bei denen Sie gemäß der Lizenzvereinbarungen möglicherweise berechtigt sind, sie in neue Musikstücke für den Verkauf zu integrieren. iStock lizenziert ausschließlich ursprüngliches Material, weshalb fertige Schleifen und Lieder von Ihnen weder einzeln noch als Teil eines neuen Musikstücks hochgeladen werden dürfen.

Wir freuen uns, dass Sie sich der iStock-Audiogemeinschaft anschließen möchten, und wir hoffen, dass wir unsere Sammlung bald mit Ihren Inhalten ergänzen dürfen. Senden Sie bei Fragen bitte eine E-Mail an die iStock-Audioabteilung (onedeafear@istockphoto.com).


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