Musik begegnet uns heute an allen möglichen Orten. Ob Webseiten, Podcasts oder PowerPoint-Präsentationen – sie alle wirken professioneller, wenn dabei auch Musik verwendet wird.

Der Nachschub für diese Tracks scheint unerschöpflich – im Netz gibt es unzählige Möglichkeiten, Musik zu hören und sie herunter zu laden.

Doch können Sie sich wirklich immer sicher sein, bei der Nutzung auf der rechtlich sicheren Seite zu sein?

Der Gebühren-Generator

Die Musikindustrie ist ein komplexes Gebilde mit vielen Beteiligten, die alle ein Stück vom Kuchen abhaben möchten. Schon bei einem einzelnen Track kann es mehrere Rechteinhaber geben, die für die Nutzung des Stücks Lizenzen verlangen. Es kann daher sehr mühevoll und teuer sein die Rechte zu klären, um ein Stück Musik gewerblich zu nutzen – etwa für öffentliche Aufführungen oder die Verwendung in einer Werbekampagne.

Wer zum Beispiel bei iTunes einen Song kauft, der darf diesen natürlich privat nutzen, also anhören. Wer diesen Song für einen Podcast verwenden will – der sollte jedoch Gebühren- und/oder Tantiemenzahlungen für die Klärung diverser Rechte einplanen.

Dazu gehören:

  • mechanische Vervielfältigungsrechte
  • das Recht für die öffentliche Wiedergabe
  • Filmherstellungsrechte (synchronization right)
  • Verlagsrechte
  • Leistungsschutzrechte
  • Einblendungsrechte (master-use right)
Bei erwähntem iTunes-Track können da schnell ein paar Tausend Euro zusammen kommen – und aktuelle Hits sind noch viel teurer.

Einfacher wurde die gewerbliche Nutzung durch Anbieter sogenannter (Gema-freier) Produktionsmusik. Diese klären für ihre Kataloge alle Fragen zu Rechten, Tantiemen und Gebühren aus einer Hand. Einige dieser Archive bieten lizenzfreie Musikdateien, das heißt, mit dem Erwerb der Nutzungsgebühr sind (fast) alle anderen Rechte abgegolten. Audiokataloge und lizenzfreie Musik sind zwar keine total neue Idee, jedoch gab es immer wieder Missverständnisse, was sie tatsächlich bedeuten.

Lizenzfreie Musik

Bei Fotos ist das Konzept klar: ein lizenzfreies Bild kann man, einmal gekauft, zeitlich unbegrenzt nutzen. So funktioniert iStock. Bei Musik ist das mit dem Prinzip “lizenzfrei” nicht ganz so einfach. Auch für so genannte lizenzfreie Musikdateien sind bei vielen anderen Anbietern meist Abgaben zu zahlen.

Konkret: Die Suche nach “lizenzfreier Musik” im Web führt zweifellos zu Tausenden Ergebnistreffern. Tatsächlich fallen bei den meisten dieser Seiten aber doch Gebühren an. Nachzulesen ist das in den jeweiligen FAQs. Da heißt es dann, dass die Aufführungsrechte und manchmal auch die Vervielfältigungsrechte eben nicht in den Kosten enthalten sind. Dafür müssen zusätzliche Formulare ausgefüllt werden oder die Vervielfältigung auf DVDs, die Verwendung für Spielzeug usw. wird generell ausgeschlossen. Ein einfacher Test: Gibt es bei einem Anbieter von angeblich lizenzfreier Musik auch Künstler, die Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, dann sind diese Tracks nicht lizenzfrei, weil zumindest Tantiemen für die Aufführungsrechte erhoben werden müssen.

Standard-Audio von iStock dagegen ist eine der wenigen Kollektionen weltweit, die tatsächlich lizenzfrei sind. Mitglieder von Verwertungsgesellschaften dürfen hier keine Tracks anbieten. Die Kunden von iStock Standard-Audio müssen daher auch keine weiteren Abgaben zahlen.

Wer braucht iStock Audio? Manche Rundfunksender zahlen Millionenbeträge für Aufführungsrechte in Form von Jahres-Abos. Damit sparen sie sich die Einzelabrechnung für jeden einzelnen Track. Für diese Nutzer ist es durchaus praktikabel, Musik von Anbietern zu nutzen, die keine Aufführungsrechte mit anbieten. Aber was ist mit den Telefon-Warteschleifen von kleinen Unternehmen, der Hintergrundmusik in einem Restaurant oder mit Anwendern wie Podcast-Anbietern oder unabhängigen Filmemachern? Musik, für die am Ende zusätzliche Gebühren wie die für Aufführungsrechte anfallen, ist für all jene Anwendungen nicht geeignet. Jene Gebühren können am Ende nämlich viel teurer sein als die ursprünglichen Kosten für den Track.

Ich werde schon nicht erwischt

Naja, merkt doch keiner, wenn ich das Stück zum Beispiel auf meiner Webseite nutze, wird sich vielleicht so mancher Nutzer denken. Ging doch bisher auch gut. Warum sich also darüber Gedanken machen?

Nun, wer sich die Mühe macht, kann ja einfach mal die Begriffe “GEMA verklagt” oder “ASCAP sues” (ASCAP ist die US-amerikanische Verwertungsgesellschaft, Musik wird schließlich weltweit gehandelt) im Web suchen. Als Ergebnis werden hunderte Treffer angezeigt, bei denen nicht die fälligen Abgaben für die Aufführungsrechte gezahlt wurden. Oft ohne, dass sich die Nutzer einer Schuld bewusst waren. So hat die ASCAP sogar mal die US-amerikanischen Girl Scouts für das Singen bestimmter Lagerfeuer-Songs verklagt.

Kurz gesagt: Wer Musik für seine Projekte braucht und keine wiederkehrenden Aufführungsgebühren zahlen will, für den ist iStock einer der wenigen Adressen im Netz, wo er hochwertiges, gewerblich nutzbares Audiomaterial findet.

Hier lesen Sie, was die die am meisten verbreiteten Lizenzfehler sind und wie man sie vermeidet.


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